Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

durch die anhaltende 7-Tages-Inzidenz unter 50 ist ab Freitag (28.05.2021) auch für Witten mit weiteren Lockerungen zu rechnen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landes ist am Mittwochmittag beim EN-Kreis eingetroffen.

Wesentliche Änderungen sieht die aktuelle Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 28. Mai 2021) bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 vor:

Sport auf Außensportanlagen:

  • keine Begrenzung der Personenzahl für kontaktfreien Sport
  • Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, mit negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit

Kontaktsport drinnen:

  • maximal 12 Personen
  • bestätigter negativer Schnell – oder Selbsttest (anerkannt nach Coronatestverordnung)
  • einfache Rückverfolgbarkeit (schriftl. Erfassung der Teilnehmer)

Kontaktfreier Sport drinnen:

  • keine Begrenzung der Personenzahl
  • bestätigter negativer Schnell – oder Selbsttest (anerkannt nach Coronatestverordnung)
  • einfache Rückverfolgbarkeit (schriftl. Erfassung der TN)

Grundsätzliche Regelungen für Sport im Freien und Drinnen (ohne Schwimmbäder)

  • Duschen, Umkleiden und Gesellschaftsräume bleiben in/auf den städtischen Sportanlagen zunächst geschlossen und dürfen nicht genutzt werden.

Hinweis zu den vorgeschriebenen Coronatests:

Zugelassen sind nur Tests von offiziellen und angemeldeten Teststellen und bescheinigte Schultests. Private Selbsttests sind nicht zulässig. Kinder, die noch nicht die Schule besuchen sind ebenso wie Genesene und Geimpfte von der Testpflicht ausgenommen.

Alle weiteren Lockerungen und Vorgaben sind der im Anhang beigefügten aktuellen Coronaschutzverordnung zu entnehmen.

Nachdem sich die Stadt dazu entschieden hat, sich an der Öffnungsperspektive der Coronaschutzverordnung zu orientieren, stehen die städtischen Turn- und Sporthallen ab Montag, dem 31. Mai 2021 für den Vereinssport zur Verfügung. Unter Beachtung der aktuellen Coronaschutzverordnung dürfen die Hallen dann wieder durch die Vereine genutzt werden.

Zur Öffnung der Kreissporthalle steht der Stadtsportverband aktuell noch im Kontakt mit der Kreisverwaltung. Weitere Informationen werden uns in der nächsten Zeit zugesandt.

Die Lehrschwimmbecken und Hallenbäder werden voraussichtlich ab dem 7. Juni 2021 zur Verfügung stehen. Die Umsetzung zur Öffnung der Bäder (Voraussetzungen, Reinigungsintervalle, etc.) wird aktuell noch geklärt – sobald uns hierzu Neuigkeiten vorliegen, werden wir darüber informieren.

Der gesamte Sportbetrieb ist nur unter Einhaltung der geltenden Verordnungen gestattet. Die Verantwortung zur Einhaltung sämtlicher Auflagen liegt beim Hauptvorstand sowie bei den einzelnen Abteilungsvorständen.

Wir bitten auch weiterhin verantwortungsvoll mit den Lockerungen umzugehen und auf bestehende Hygienekonzepte zurückzugreifen.

Nachfolgend erhaltet Ihr nun die einzelnen Bestimmungen:

Coronaschutzverordung gültig ab 28.05.2021:

1. Coronaschutzverordung (gültig ab dem 28.05.2021)

2. Aktuelle Corona-Test-und Quarantäneverordnung

3. Informationen des Landes NRW (Stufenpläne)

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Euch entsprechend informieren.

Euer SUA-Hauptvorstand