Einladung
an alle Mitglieder*innen unserer Abteilungen
zur Jahreshauptversammlung 2024

 

Liebe Unionerinnen und Unioner, sehr verehrte Freundinnen und
Freunde der Sport-UNION Annen e. V.

Am Freitag, den 17. Mai 2024, findet ab 19:00 Uhr im Saal unserer Tanzsport-
abteilung die Jahreshauptversammlung unserer Sport-UNION Annen e. V. statt.
Hierzu lädt der Hauptvorstand unsere Mitgliederinnen und Mitglieder der
Abteilungen ein und bittet um rechtzeitigen Nachweis der Stimmberechtigung
vor Beginn der Jahreshauptversammlung.

Selbstverständlich sind auch alle nichtstimmberechtigten Besucherinnen und
Besucher herzlichst eingeladen.

Klaus Lohmann              Matthias Kiehm                    Uwe Klar
(Vorsitzender)                (Hauptkassenwart)             (Geschäftsführer)

 

Tagesordnung zur JHV 2024

  1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung sowie
    Gedenkminute für die im letzten Jahr Verstorbenen
  2. Wahl einer Protokollführerin (Protokollführers) sowie Genehmigung des
    Protokolls der JHV 2023
  3. Ehrungen von langjährigen Mitgliederinnen und Mitgliedern
  4. Berichte des Vorstandes
    4.1 Geschäftsbericht zum Vorjahr
    4.2 Kassenbericht zum Jahr 2023 sowie
    4.3 Vorlage und Genehmigung des Haushaltsvoranschlages für das Jahr 2024
    4.4 Bericht der Hauptjugendwartin
    4.5 Bericht der Sozialwartin
    4.6 Bericht der Vorsitzenden des Ältestenausschusses
    4.7 Bericht der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer
  1. Wahl eines(r) Versammlungsleiters(in) (zu TOP 5.1 / 6.1)
    5.1 Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes
  1. Neuwahlen des geschäftsführenden Vorstandes
    6.1 Vorsitzende / Vorsitzender
    6.2 eine(n) stellv. Vorsitzende / Vorsitzender
    (Hinweis: Axel Armbrust gibt aus gesundheitlichen Gründen das Amt auf)
    6.3 stellv. Hauptkassenwartin oder stellv. Hauptkassenwart
    6.4 Hauptgeschäftsführerin / Hauptgeschäftsführer
    6.5 Pressewartin / Pressewart
  1. Bestätigung der Abteilungsvorstände
  2. Bestätigung des Ältestenausschusses
  3. Wahl von Kassenprüferinnen oder Kassenprüfern
  4. Anträge gemäß § 7b der Vereinssatzung
  5. Verschiedenes

Liebe Freundinnen und Freunde der SUA,
liebe Sporttreibende und nicht mehr sport-
lich aktive Mitgliederinnen und Mitglieder,
liebe Unionfamilie und nicht zuletzt
sehr geehrte Sponsoren,

es liegt schon wieder ein arbeitsreiches und sportlich erfolgreiches Jahr hinter uns und alle haben wir ein wenig Muße, über die vielen Geschehnisse innerhalb und außerhalb der SUA nachzudenken. Über die Veränderungen und Ereignisse im ganz persönlichen Bereich und über den Verlust von lieben Freundinnen und Freunden, mit denen wir fast unser Leben lang gute Gespräche und schöne sportliche Erlebnisse teilen konnten. Auch wenn man nicht immer dabei als Sieger vom Platz gehen konnte.

Unsere Sport-UNION Annen e. V. ist ein stets funktionierender Schmelztiegel, in dem sich die unterschiedlichsten Menschen aus vielen Kulturen oder Religionen mit „ihrem Verein“ identifizieren und sich gemeinsam mit ihren Familienangehörigen für „ihren Verein“ friedlich engagieren! Jenseits von abscheulichen Kriegen und Morden!!!

Deshalb bedankt sich der SUA-Hauptvorstand bei allen Helferinnen und Helfern in unseren Abteilungen und unserer Seniorengruppe sowie bei allen großzügigen Förderinnen und Förderern.

Ihnen allen ein friedliches Weihnachtsfest und alle guten Wünsche für ein gesundes und friedlicheres Jahr 2024.

 

Ihr Hauptvorstand

Klaus Lohmann
Axel Armbrust  Wolfgang Conze
Uwe Klar  Eckart Rorka
Matthias Kiehm  Beate Busch
Martina Seydaack  Marie-Claude Demtröder  Sarah Grundmann

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

durch die anhaltende 7-Tages-Inzidenz unter 50 ist ab Freitag (28.05.2021) auch für Witten mit weiteren Lockerungen zu rechnen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landes ist am Mittwochmittag beim EN-Kreis eingetroffen.

Wesentliche Änderungen sieht die aktuelle Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 28. Mai 2021) bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 vor:

Sport auf Außensportanlagen:

  • keine Begrenzung der Personenzahl für kontaktfreien Sport
  • Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, mit negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit

Kontaktsport drinnen:

  • maximal 12 Personen
  • bestätigter negativer Schnell – oder Selbsttest (anerkannt nach Coronatestverordnung)
  • einfache Rückverfolgbarkeit (schriftl. Erfassung der Teilnehmer)

Kontaktfreier Sport drinnen:

  • keine Begrenzung der Personenzahl
  • bestätigter negativer Schnell – oder Selbsttest (anerkannt nach Coronatestverordnung)
  • einfache Rückverfolgbarkeit (schriftl. Erfassung der TN)

Grundsätzliche Regelungen für Sport im Freien und Drinnen (ohne Schwimmbäder)

  • Duschen, Umkleiden und Gesellschaftsräume bleiben in/auf den städtischen Sportanlagen zunächst geschlossen und dürfen nicht genutzt werden.

Hinweis zu den vorgeschriebenen Coronatests:

Zugelassen sind nur Tests von offiziellen und angemeldeten Teststellen und bescheinigte Schultests. Private Selbsttests sind nicht zulässig. Kinder, die noch nicht die Schule besuchen sind ebenso wie Genesene und Geimpfte von der Testpflicht ausgenommen.

Alle weiteren Lockerungen und Vorgaben sind der im Anhang beigefügten aktuellen Coronaschutzverordnung zu entnehmen.

Nachdem sich die Stadt dazu entschieden hat, sich an der Öffnungsperspektive der Coronaschutzverordnung zu orientieren, stehen die städtischen Turn- und Sporthallen ab Montag, dem 31. Mai 2021 für den Vereinssport zur Verfügung. Unter Beachtung der aktuellen Coronaschutzverordnung dürfen die Hallen dann wieder durch die Vereine genutzt werden.

Zur Öffnung der Kreissporthalle steht der Stadtsportverband aktuell noch im Kontakt mit der Kreisverwaltung. Weitere Informationen werden uns in der nächsten Zeit zugesandt.

Die Lehrschwimmbecken und Hallenbäder werden voraussichtlich ab dem 7. Juni 2021 zur Verfügung stehen. Die Umsetzung zur Öffnung der Bäder (Voraussetzungen, Reinigungsintervalle, etc.) wird aktuell noch geklärt – sobald uns hierzu Neuigkeiten vorliegen, werden wir darüber informieren.

Der gesamte Sportbetrieb ist nur unter Einhaltung der geltenden Verordnungen gestattet. Die Verantwortung zur Einhaltung sämtlicher Auflagen liegt beim Hauptvorstand sowie bei den einzelnen Abteilungsvorständen.

Wir bitten auch weiterhin verantwortungsvoll mit den Lockerungen umzugehen und auf bestehende Hygienekonzepte zurückzugreifen.

Nachfolgend erhaltet Ihr nun die einzelnen Bestimmungen:

Coronaschutzverordung gültig ab 28.05.2021:

1. Coronaschutzverordung (gültig ab dem 28.05.2021)

2. Aktuelle Corona-Test-und Quarantäneverordnung

3. Informationen des Landes NRW (Stufenpläne)

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Euch entsprechend informieren.

Euer SUA-Hauptvorstand

Nachruf Günther Stillahn

Mit Bestürzen haben wir die traurige Nachricht vom Tod unseres lieben Freundes und Ehrenvorsitzenden Günther Stillahn erhalten.

Günther hat unserem Verein in über 20 Jahren als engagierter Vorsitzender und Ehrenvorsitzender gedient und dabei viele Visionen des Vorgängers Herbert Kunde mit Erfolg umgesetzt. Mit der Vollendung des Sportzentrums am Kälberweg hat er unserer SUAFamilie eine Heimat gegeben. Sein Engagement zum Wohle der SUA, seine Geduld und die Ruhe in kritischen Situationen, die guten Ratschläge auch noch nach seinem Ausscheiden aus der Vorstandstätigkeit würdigten die Vereinsmitglieder durch seine Ernennung zum Ehrenvorsitzenden. Günther bleibt immer in unserer guten Erinnerung.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

Witten, im November 2020

Die Mitglieder und der Hauptvorstand
der Sport-UNION Annen e. V.